Liebe Freunde von Wooge,
am Abend erhielten wir die Allgemeinverfügung des Landkreises Frieslands zur Corona-Testpflicht für den Zugang zur Insel Wangerooge.
Demnach darf die Insel ab dem 02. April 2021 von Personen nur noch dann betreten werden, wenn diese einen Nachweis über einen negativen Corona-Test erbringen können.
Laut Niedersächsischer Rechtsverordnung ist hier ein PCR-Test oder ein Corona-Schnelltest aus einem Testzentrum als Nachweis erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist. (§5a Niedersächsische Corona-Verordnung) Ein eigenständig vor Anreise durchgeführter Selbsttest stellt keinen Nachweis dar.
Ein dementsprechendes NOTAM wird aktviert.
Beste Grüße vom Tower Wooge