EDWG


EDWG Newsletter 

COVID19 RESTRICTION

Liebe Freunde von Wooge,

am Abend erhielten wir die Allgemeinverfügung des Landkreises Frieslands zur Corona-Testpflicht für den Zugang zur Insel Wangerooge. 

Demnach darf die Insel ab dem 02. April 2021 von Personen nur noch dann betreten werden, wenn diese einen Nachweis über einen negativen Corona-Test erbringen können.

Laut Niedersächsischer Rechtsverordnung ist hier ein PCR-Test oder ein Corona-Schnelltest aus einem Testzentrum als Nachweis erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist. (§5a Niedersächsische Corona-Verordnung) Ein eigenständig vor Anreise durchgeführter Selbsttest stellt keinen Nachweis dar.

Ein dementsprechendes NOTAM wird aktviert. 

Beste Grüße vom Tower Wooge



Wangerooger Flughafengesellschaft mit beschränkter Haftung

Siedlerstraße 39a
26486 Wangerooge
Bundesrepublik Deutschland

Fon 0 44 69 / 3 44
tower@edwg.de

Amtsgericht Oldenburg, HRB 131302
Geschäftsführung: Marcel Fangohr und Frank Schnieder

Verfasser: Wangerooger Flughafengesellschaft mit beschränkter Haftung
Verantwortlich i. S. d. §55 Abs. 2 RStV: Marcel Fangohr und Frank Schnieder
Die Richtigkeit der Darstellung von Fakten in Presseartikeln wird nicht geprüft.

Datenschutzerklärung

Sie wünschen keine weiteren Informationen rund um den Flugplatz Wangerooge? Nutzen Sie den folgenden Link, um sich von unserem Newsletter abzumelden:
zur Newsletter-Abmeldung
Der Newsletter wird nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie hier.